Mindest-Elternbeiträge für das Betreuungsjahr 01.09.2021 – 31.08.2022
Die Elternbeiträge sind monatlich im Voraus und für 12 Monate zu bezahlen.
Neben dem Grundelternbeitrag sind zusätzlich zu leisten:
Spielgeld: Mindestens 5,00 € monatl. und für 12 Monate
wöchentliche
Buchungszeit |
Kinder von 0-2 Jahren | Kinder von 2-3 Jahren | Regelkinder (ab dem 3. Lebensjahr) |
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5-10 Std. | 113,00 € | 108,00 € | —– | ||
10-15 Std. | 132,00 € | 126,00 € | —— | ||
15-20 Std. | 167,00 € | 156,00 € | —— | ||
20-25 Std. | 185,00 € | 175,00 € | 115,00 € | ||
25-30 Std. | 206,00 € | 197,00 € | 127,00 € | ||
30-35 Std. | 228,00 € | 222,00 € | 140,00 € | ||
35-40 Std. | 257,00 € | 252,00 € | 152,00 € |
Geschwisterermäßigung:
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Kindertageseinrichtung ermäßigt sich der Elternbeitrag um jeweils 10,00 € pro Kind. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich.
Hinweis zum Elternbeitrag:
Durch die Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG) erhalten die Familien einen staatlichen Beitragszuschuss in Höhe von 100,- € pro Monat für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt.
Für Krippenkinder kann ein Zuschuss von monatlich 100,-€ beantragt werden. Dieser ist einkommensabhängig.