Mindest-Elternbeiträge für das Betreuungsjahr 01.09.2022 – 31.08.2023
Die Elternbeiträge sind monatlich im Voraus und für 12 Monate zu bezahlen.
Neben dem Grundelternbeitrag sind zusätzlich zu leisten:
Spielgeld: Mindestens 5,00 € monatl. und für 12 Monate
wöchentliche
Buchungszeit |
Kinder von 0-2 Jahren | Kinder von 2-3 Jahren | Regelkinder (ab dem 3. Lebensjahr) |
||
5-10 Std. | 119,00 € | 113,00 € | —– | ||
10-15 Std. | 139,00 € | 132,00 € | —— | ||
15-20 Std. | 175,00 € | 164,00 € | —— | ||
20-25 Std. | 194,00 € | 184,00 € | 121,00 € | ||
25-30 Std. | 216,00 € | 207,00 € | 133,00 € | ||
30-35 Std. | 239,00 € | 233,00 € | 147,00 € | ||
35-40 Std. | 270,00 € | 265,00 € | 160,00 € |
Geschwisterermäßigung:
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Kindertageseinrichtung ermäßigt sich der Elternbeitrag um jeweils 10,00 € pro Kind. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich.
Hinweis zum Elternbeitrag:
Durch die Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG) erhalten die Familien einen staatlichen Beitragszuschuss in Höhe von 100,- € pro Monat für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt.
Für Krippenkinder kann ein Zuschuss von monatlich 100,-€ beantragt werden. Dieser ist einkommensabhängig.